Kfz-Versicherung

Kfz-Haftpflichtversicherung

Wer sich motorisiert in den Straßenverkehr begibt, muss eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung abschließen. So steht es im Gesetz. Diese Pflicht gilt sogar für Fahrräder mit Hilfsmotor.

Im Straßenverkehr gilt die Regel: Im Falle eines Unfalls ist der verursachende Auto- oder Kraftradfahrer unbegrenzt schadenersatzpflichtig. Weil im Straßenverkehr die Gefährdungshaftung gilt, muss der Betroffene manchmal auch dann Schadenersatz leisten, wenn er keine Schuld an einem Unfall trägt.

Für die Kfz-Haftpflichtversicherung gilt die Annahmepflicht. Versicherer dürfen Anträge nicht ablehnen. Der Annahmezwang beschränkt sich auf die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckung.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt berechtigte Schadenersatzforderungen und wehrt unberechtigte Forderungen notfalls vor Gericht ab. Der Versicherer zahlt immer bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Die gesetzliche Mindestdeckung in Deutschland beträgt 2,5 Millionen Euro für Personenschäden, 500.000 Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für Vermögensschäden. Sinnvoll ist es, höhere Summen zu vereinbaren. Für Sachschäden werden Deckungssummen bis 100 Millionen Euro angeboten.

Kaskoversicherung

Die Kaskoversicherung ist eine Versicherung gegen Schäden am Kraftfahrzeug, Flugzeug oder Schiff. Sie zahlt bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des versicherten Gegenstands. Bei den Autoversicherungen unterscheidet man die Teilkasko- und die Vollkaskoversicherung. Im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Kaskoversicherung keine Pflichtversicherung.

Teilkaskoversicherung

Die Teilkaskoversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung, die Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt.

Durch eine Teilkaskoversicherung ist man in folgenden Fällen versichert:

  • Brand oder Explosion
  • Diebstahl inklusive Einbruchteilediebstahl oder Raub
  • Glasbruchschäden
  • Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss (Schmorschäden)
  • Marderbiss ohne Folgeschäden oder mit Folgeschäden, ggf. bis zu einem maximalen Betrag oder in unbegrenzter Höhe.
  • unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung.

Vollkaskoversicherung

Die Vollkaskoversicherung bezahlt Schäden durch selbst verschuldete Unfälle und durch Vandalismus an Ihrem eigenen Wagen. Außerdem deckt sie alle Schäden ab, die auch die Teilkaskoversicherung versichert. Besonders bei Neuwagen ist eine Vollkasko aber angebracht. Als Faustregel gilt: Ist das Auto bis zu fünf Jahre alt oder recht teuer, lohnt der Vollkaskoschutz. Bei älteren Wagen reicht die Teilkaskoversicherung. Ist das Fahrzeug nur noch wenig wert, genügt eine Kfz-Haftpflichtversicherung.

In der Vollkaskoversicherung sind in Ergänzung zur Teilkaskoversicherung folgende Schäden versichert:

  • mutwillige Schäden durch Dritte: Vandalismus und Fahrerflucht
  • selbst verschuldete Unfallschäden, das heißt: bei allen, egal welchen und wie auch entstandenen Schäden am Verschulden der Unfallschäden, muss hier die Vollkasko mit Zahlung ohne weitere Zahlungsaufforderung zum Versicherten/Zahlenden vergüten
  • Zusammenstöße mit Nutztieren und anderen großen Tieren
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