Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Durch die Überalterung der Bevölkerung, die steigende Lebenserwartung und sinkende Geburtenrate verschlechtert sich das Verhältnis in der gesetzlichen Rentenversicherung von Beitragszahlern und Leistungsempfängern stetig. Zunhemend steigen die gesetzlichen Rentenbeiträge und die späteren Auszahlungen reichen selten aus, um den bisherigen Lebensstandard zu halten, deshalb gewinnen private Zusatzversicherungen, wie zum Beispiel die betriebliche Altersvorsorge, immer mehr an Bedeutung.

Eine betriebliche Altersversorgung (kurz bAV) ist eine Leistung des Arbeitgebers, die er seinem Arbeitnehmer zur Alters-, Berufsunfähigkeits- oder Hinterbliebenenversorgung anbietet. Die bAV kann auf unterschiedliche Weisen finanziert werden.


Varianten

  1. Direktversicherung: Der Arbeitgeber schließt eine Rentenversicherung für den Arbeitnehmer ab und leitet die Beiträge an die Versicherung weiter.
  2. Direktzusage/Pensionszusage: Der Arbeitgeber zahlt seinem Arbeitnehmer bei Erreichen des Rentenalters die vereinbarte Leistung, beispielsweise eine monatliche Betriebsrente.
  3. Unterstützungskasse: Die Zahlungen an die Unterstützungskasse werden vom Arbeitgeber geleistet – finanziert entweder direkt von ihm selbst oder vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers.
  4. Pensionskasse: Der Arbeitgeber zahlt die Beiträge direkt an eine Pensionskasse, die sie verwaltet und als Rente oder Kapitalleistung auszahlt.
  5. Pensionsfonds: Sie räumt ihnen einen Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen ein. In der Anlagepolitik haben Pensionsfonds freien Spielraum; das bedeutet, sie können in höherem Maße am Aktienmarkt anlegen, was eine höhere Rendite ermöglicht.Allerdings ergeben sich daraus auch höhere Risiken, da die Kurse am Aktienmarkt zum Teil stark schwanken.
  • Unterstützungskasse: Eine Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung eines Unternehmens oder mehrerer Unternehmen, zumeist in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins.
  • Pensionskasse: Die Pensionskasse ist im Prinzip eine kleine Versicherungsgesellschaft. Sie betreibt das Geschäft unabhängig vom jeweiligen Gründungsunternehmen, um auch im Insolvenzfall des Arbeitgebers, die versprochenen Leistungen erbringen zu können.
  • Pensionsfonds: Dabei handelt es sich um eine rechtlich eigenständige Einrichtung zur Rentenvorsorge der Mitarbeiter. Sie räumt ihnen einen Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen ein.

Vorteile Arbeitgeber

  • bei Gehaltsumwandlung die Einsparung von Sozialabgaben
  • Imagegewinn für das Unternehmen
  • Motivation und Bindung von Mitarbeitern
  • freie Wahl des Durchführungsweges

Vorteile Arbeitnehmer

  • zusätzliche lebenslange Rente
  • Steuervorteil
  • Sicherheit
  • keine Problem beim Jobwechsel
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